Elektrostapler fördern lassen – So funktioniert's
Die Bundesregierung unterstützt Unternehmen massiv bei der Elektrifizierung ihrer Staplerflotten. Beim Austausch eines fossil betriebenen Staplers gegen einen modernen Elektrostapler können Sie bis zu 33 % der Anschaffungskosten als Zuschuss erhalten.
Zusätzlich profitieren kleine und mittlere Unternehmen (KMU) von weiteren 10–15 % Förderung, sodass die Gesamtförderung deutlich höher ausfallen kann.
Beispielrechnung
Anschaffungskosten Elektrostapler: €30.000
Mögliche Förderung (33%)
Effektive Kosten: nur €20.100
Ihre Vorteile bei E-Staplern
Niedrigere Betriebskosten
Strom ist deutlich günstiger als Diesel oder LPG. Langfristig sparen Sie erhebliche Energiekosten.
Geringere Wartung
Elektrostapler haben weniger Verschleißteile und benötigen seltener Wartung als fossil betriebene Modelle.
Emissionsfrei
Keine Abgase in Lagerhallen – bessere Luftqualität für Ihre Mitarbeiter und Erfüllung von Umweltauflagen.
Leiser Betrieb
Elektrostapler arbeiten deutlich leiser, was die Arbeitsbelastung reduziert und Lärmschutz verbessert.
Staatliche Förderung
Bis zu 33 % Zuschuss bei Abgabe eines fossilen Altgeräts – die Investition amortisiert sich schneller.
Imagegewinn
Zeigen Sie Ihr Engagement für Nachhaltigkeit und erfüllen Sie ESG-Kriterien.
Voraussetzungen für die Förderung
- Altgeräte-Abgabe: Ein fossil betriebener Stapler (Diesel, LPG, Gas) muss verschrottet werden
- Antragstellung vor Kauf: Der Förderantrag muss VOR der Bestellung des neuen Staplers gestellt werden
- Unternehmenssitz in Deutschland: Ihr Betrieb muss in Deutschland ansässig sein
- Technische Anforderungen: Der E-Stapler muss bestimmte Effizienzkriterien erfüllen
- KMU-Bonus: Kleine und mittlere Unternehmen erhalten zusätzliche 10-15% Förderung
Unser Prozess – Von der Prüfung bis zur Auszahlung
1. Kostenlose Erstprüfung
Wir prüfen Ihre Förderfähigkeit und berechnen Ihren möglichen Zuschuss.
2. Dokumentencheck
Wir erfassen alle erforderlichen Unterlagen und prüfen die technischen Anforderungen.
3. Antragstellung
Wir stellen den vollständigen Förderantrag beim BAFA für Sie – noch vor Ihrer Bestellung.
4. Bewilligung
Nach Bewilligung können Sie Ihren E-Stapler bestellen. Wir begleiten Sie weiter.
5. Nachweis & Auszahlung
Nach Lieferung reichen wir die Verwendungsnachweise ein – Sie erhalten Ihre Förderung.
6. Archivierung
Wir archivieren alle Dokumente gesetzeskonform für Sie.
Häufig gestellte Fragen
Kann ich mehrere Stapler gleichzeitig fördern lassen?
Ja, Sie können für jeden ausgemusterten fossil betriebenen Stapler einen E-Stapler fördern lassen. Die Förderung gilt pro ausgetauschtem Gerät.
Was passiert mit meinem alten Stapler?
Der alte Stapler muss fachgerecht verschrottet werden. Wir helfen Ihnen bei der Organisation der Verschrottung und Dokumentation.
Gilt die Förderung auch für gebrauchte E-Stapler?
Nein, die Förderung gilt ausschließlich für fabrikneue Elektrostapler.
Wie lange dauert die Bewilligung?
In der Regel dauert die Bearbeitung durch das BAFA 4-8 Wochen. Wir informieren Sie über den aktuellen Stand.
Muss ich die Förderung zurückzahlen?
Nein, es handelt sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss. Sie müssen das Geld nicht zurückzahlen.
Welche Staplertypen werden gefördert?
Gefördert werden alle elektrisch betriebenen Flurförderzeuge und Gabelstapler, die die technischen Mindestanforderungen erfüllen.
Jetzt E-Stapler Förderung sichern
Lassen Sie uns kostenlos prüfen, wie viel Förderung Sie für Ihren E-Stapler erhalten können.